Firmengründung in Japan

Übernahme der Formalitäten bei Ihrer Firmenanmeldung

Im Zuge Ihrer Firmenanmeldung übernimmt GCT sämtliche Behördengänge, richtet für Sie eine Bankverbindung ein und lässt Ihre japanischen Firmenstempel anfertigen und registrieren. Beratung zu firmenrechtlichen Fragen werden den gesetzlichen Vorschriften entsprechend nur von in Japan zugelassenen Rechtsanwälten geleistet. Zu allgemeinen Fragen steht Ihnen unser Expertenstab zur Verfügung.

Offiziell Bevollmächtigter bei Ihrer Personalrekrutierung

Aufgrund einer gesetzliche Regelung in Japan, bewegen sich japanische Rekrutierungsfirmen in einem rechtlichen Graubereich, wenn Sie direkt an Firmen mit Sitz im Ausland Personal vermitteln wollen. Zur Durchführung von Rekrutierung smaßnahmen in Japan agiert GCT in voller Abstimmung mit dem Auftraggeber, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, als bevollmächtigter für Personalrekrutierungsangelegenheiten in Japan.

Individuelle Suche nach einem Büro

GCT übernimmt für Sie die Suche nach einem Büro nach Ihren persönlichen Anforderungen wie Lage, Größe, Mietpreis, Objekt-Typ, Bezugsdatum etc.
Auf Wunsch sorgen wir auch für die Einrichtung und die technische Ausstattung und melden Telefon und Internetverbindung an. In Tokio liegt die Quote für frei verfügbare Büroflächen unter 3 Prozent. Daneben ist zu beachten, dass für die Reputation Ihres Unternehmens die Firmenadresse eine wesentliche Rolle spielt.

Mitarbeiterservice:

Startbetreuung Ihrer Mitarbeiter in Japan (Seminare, Wohnung, Schule, Behörden)

Aktives Networking

GCT stellt Ihnen potentielle Kunden vor und machen ortsansässige Unternehmen auf Ihre Produkte/Dienstleistungen aufmerksam

Coaching bei Verhandlungsführungen

Vor Verhandlungen mit japanischen Unternehmen können Sie sich bezüglich der Verhandlungsführung beraten lassen. Auf Wunsch stellen wir Dolmetscher oder sind während der Verhandlungen an Ihrer Seite.

Home | Impressum | Über uns | Kontakt